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Der 1.350-Milliarden-Coup der Europäischen Zentralbank: Wann wird die EZB zum Aktienfonds?

Der 1.350-Milliarden-Coup der Europäischen Zentralbank: Wann wird die EZB zum Aktienfonds?

Der 1.350-Milliarden-Coup der Europäischen Zentralbank: Wann wird die EZB zum Aktienfonds?

EZB-Rat für billionenschweres Ankaufprogramm: EZB-Präsidentin Christine Lagarde und ihr Amtsvorgänger Mario Draghi Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten
Der 1.350-Milliarden-Coup der Europäischen Zentralbank
 

Wann wird die EZB zum Aktienfonds?

Die Europäische Zentralbank stockt ihr erst im März beschlossenes Pandemie-Notfallankaufprogramm auf: von 750 auf 1.350 Milliarden Euro. Das ist mehr als die EU jenseits von Corona in ihrem normalen Haushalt zwischen 2021 und 2027 ausgeben will. Das neue Programm verstößt damit in noch gravierenderer Weise gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung als das Staatsanleihekaufprogramm von Mario Draghi. Ein Kommentar von Dirk Meyer.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

Die Europäische Zentralbank (EZB) stockt ihr erst im März beschlossenes Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) auf: von 750 auf nunmehr 1.350 Milliarden Euro. Das ist mehr als die EU jenseits von Corona in ihrem normalen Haushalt zwischen 2021 und 2027 ausgeben will. Über die Details der Erhöhung um 600 Milliarden Euro sei im EZB-Rat natürlich diskutiert worden, aber schließlich habe es eine „breite Zustimmung“ dazu gegeben, erklärte EZB-Präsidentin Christine Lagarde am 4. Juni.

Bis Ende Juni 2021 soll das neue Billionenprogramm laufen – ein Mehr und Länger ist nicht ausgeschlossen, sogar eher wahrscheinlich, denn der EZB-Rat werde mit dem PEPP so lange „Wertpapiere ankaufen, bis er urteilt, daß die Phase der Coronavirus-Krise vorüber ist“. Und all das erfolgt ungeachtet des kritischen und in seinen Folgen noch nicht abgeschlossen Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai zu den bereits seit 2015 laufenden Staatsanleihekäufen (PSPP, siehe JF 20/20 und JF 24/20).

Damit ergeben sich für das laufende Jahr geplante Wertpapier-Ankäufe in Höhe von etwa zwölf Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) der Eurozone. Und da als Folge der Corona-Krise mit einem erheblichen BIP-Rückgang im Jahr 2020 gerechnet wird, dürfte der tatsächliche BIP-Anteil sogar höher ausfallen, denn der Berechnung liegen die Zahlen von 2019 zugrunde. Der überwiegende Anteil der EZB-Ankäufe sind dabei Staatsanleihen.

Das Ankaufprogramm ist mehrfach rechtswidrig

Das PEPP verstößt damit in noch gravierenderer Weise gegen die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem BVerG aufgestellten Kriterien gegen das Verbot eines direkten Kreditzugangs der Staaten zur Zentralbank (Verbot der monetären Staatsfinanzierung, Artikel 123 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV) als das PSPP. Dieses Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Programme), das unter Lagardes Amtsvorgänger Mario Draghi begann, hatte bislang ein Volumen von 2.320 Milliarden Euro. Doch vier von sieben rechtlichen Kriterien werden vom PEPP nicht mehr eingehalten:

(a) Die geforderte Begrenzung des Ankaufvolumens läuft de facto ins Leere, wenn die EZB – wie jetzt nach drei Monaten geschehen – die geplanten Anleihekäufe laufend erweitert.

(b) Die Ankaufobergrenze von 33 Prozent je Anleihe besteht nicht mehr. Sie wurde selbst von der EZB vormals als wichtig erachtet, um „die Funktionsfähigkeit der Märkte und eine adäquate Preisfindung sicher[zu]stellen“ und die Risikokonzentration zu begrenzen – um zu verhindern, daß das Eurosystem durch die umfangreichen und auf Dauer gehaltenen Ankäufe von Staatsanleihen zum marktmächtigen Akteur wird. Außerdem erhält die EZB bei Überschreiten der 33 Prozent eine Sperrminorität hinsichtlich etwaiger Umschuldungsverhandlungen mit Griechenland oder Italien. Dabei gerät sie in eine Zwickmühle: Bei Zustimmung zu einem Forderungsverzicht verstößt sie gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung; bei Ablehnung treibt sie das jeweilige Land in den Bankrott.

EZB leistet verdeckte Finanzhilfen an Krisenstaaten

(c) Sodann hebt das BVerfG als wichtiges Kriterium den Ankauf der Staatsanleihen entsprechend der EZB-Eigentümerstruktur hervor. So halten beispielsweise Deutschland 26 Prozent, Italien 17 Prozent und Griechenland 2,5 Prozent am (eingezahlten) Kapital der Notenbank. Ende Mai wurden jedoch bereits ein Drittel mehr italienische und ein Zehntel mehr griechische Staatsanleihen gekauft – ein Indiz für Finanzhilfen an die Krisenstaaten, zu der die EZB keine Kompetenz besitzt.

(d) Schließlich verzichtet die Zentralbank auf bisherige Sicherheitsanforderungen, indem ausdrücklich griechische Staatsanleihen zugelassen werden. Ein Ausfall dieser Anleihen würde den Bundeshaushalt durch ausbleibende Notenbankgewinne indirekt treffen. In ähnlicher Weise kann die EZB Unternehmensanleihen aufkaufen. Damit befindet sie sich in schlechter Gemeinschaft mit der amerikanischen Notenbank Federal Reserve, die seit Anfang Mai „Schrottanleihen“ (Junk-Bonds) aufkauft. Mithin wird deutlich: Die EZB ist zu einem Investmentfond mutiert. Wann wird sie – wie die japanische Notenbank – direkt Aktien großer Unternehmen kaufen?

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Prof. Dr. Dirk Meyer lehrt Ökonomie an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.

Meyers neues Buch „Europäische Union und Währungsunion in der Dauerkrise“ (Springer-Verlag 2020) liefert Analysen und zeigt Konzepte für einen Neuanfang auf.

 

EZB-Rat für billionenschweres Ankaufprogramm: EZB-Präsidentin Christine Lagarde und ihr Amtsvorgänger Mario Draghi Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten
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